Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung eigenen Vermögens, Wertpapierhandel im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte, der Erwerb, die Verwaltung und Verwertung von Unternehmensbeteiligungen im eigenen Namen und nicht für Dritte, Erwerb, Vermietung, Verpachtung und Verwaltung von Grundstücken und Gebäuden sowie verwandte, erlaubnisfreie Geschäfte, die dem Unternehmenszweck dienlich sind. Ausgeschlossen sind Tätigkeiten, die einer staatlichen Erlaubnis oder Genehmigung bedürfen.