Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Beteiligung an anderen Unternehmen und die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft ist berechtigt, Unternehmen jeder Art zu errichten, zu erwerben oder zu pachten oder sich an solchen in jeder Form zu beteiligen sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte und Handlungen vorzunehmen.