Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, erlaubnisfreie Unternehmens-, Wirtschafts- und Personalberatung, Personalvermittlung aus dem In- und Ausland, Einbringung von erlaubnisfreien Bauleistungen und Generalübernehmerdienstleistungen, Handel mit Waren jeglicher Art, soweit es hierzu keiner behördlichen Erlaubnis bedarf, insbesondere Handel mit Baustoffen, Verkauf von Immobilien und Beteiligungen, sowie Vertriebscoaching