Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
ist - soweit keine genehmigungspflichtige Bank - oder Finanzdienstleistungsgeschäfte vorliegen - der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen und beteiligungsähnlichen Rechten an anderen in- und ausländischen Personen- und Kapitalgesellschaften sowie von anderem eigenen Vermögen einschließlich der Erbringung von Managementleistungen. Die Gesellschaft ist zur Erbrigung von Diensten aller Art berechtigt.