Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Strategische Vermögensverwaltung eigenen Vermögens und das Halten und Verwalten von branchenübergreifenden Unternehmensbeteiligungen aller Art, sowie die Übernahme der Geschäftsführung (Management) in anderen Unternehmen gleich welcher Rechtsform, u.a. durch Ausleihe bzw. den Verleih des Geschäftsführers an andere Gesellschaften