Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Halten und Verwalten von direkten oder indirekten Beteiligungen an anderen Unternehmen ("Beteiligungsunternehmen") und Halten und Verwalten von sonstigen Vermögensgegenständen sowie Übernahme der persönlichen Haftung, Geschäftsführung und Verwaltung von Handelsgesellschaften