Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Herstellung und Montage von Türen und Fenstern, Einkauf und Verkauf sowie Internethandel mit Türen und Fenstern, Einbau von Baufertigteilen und alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Die Gesellschaft darf andere Unternehmen übernehmen, sich an ihnen beteiligen und ihre Geschäfte führen