Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
ist die Vermittlung von Kunden und Interessenten für Produkte und Dienstleistungen, der Betrieb von Telefondienstleistungen im Rahmen eines Call Centers sowie damit jeweils verbundene Geschäfte. Die Gesellschaft kann zu diesem Zweck im In- und Ausland andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an anderen Unternehmen beteiligen sowie Zweigniederlassungen errichten.