Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Verwaltung und Vermietung von Immobilien und beweglichen Wirtschaftsgütern; Verwaltung von Immobilien im Eigentum Dritter; Errichtung, Erwerb und Führung von Unternehmen im In- und Ausland, Verwaltung eigenen Vermögens sowie kaufmännische und betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen und Privatpersonen im In- und Ausland