Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb, Halten, Verwalten und Verwerten von eigenem Vermögen, insbesondere Beteiligungen an Unternehmen und Vermögensanlagen aller Art, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, sowie Erbringung von Beratungsleistungen jeglicher Art, insbesondere Start-Ups; erlaubnispflichtige Tätigkeiten werden nicht ausgeübt.