Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsfüher. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, ist er befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
ist die Verwaltung eigenen Vermögens, das Halten von Beteiligungen und der Erwerb und die Veräußerung von Wertpapieren und Derivaten sowie sonstige nicht erlaubnispflichtige Geschäfte. Innerhalb dieser Grenzen kann die Gesellschaft alle Geschäfte und Maßnahmen durchführen, die zur Erreichung des Geschäftszweckes notwendig oder nützlich sind. Die Gesellschaft ist befugt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, als Komplementärin zu fungieren und Zweigniederlassungen zu errichten.