Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Büro- und Rechnungswesen; Verwaltung eigenen Vermögens, sowie der Erwerb, das Halten und die Veräußerung von eigenen Bestellungen an anderen Unternehmen und Vermögensgegenständen, die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie alle damit in Verbindung stehenden Tätigkeiten.