Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Errichtung, Anpachtung, Vermietung und Erwerb von Ladengeschäften, Verbrauchermärkten und deren Betrieb, Weitervermietung, Verpachtung oder Veräußerung sowie der Lebensmitteleinzelhandel; der Betrieb einer Lottoannahmestelle, einer Postfiliale, einer Gastronomie, der Briefmarkenverkauf sowie die Herstellung von Lebensmitteln. Der Gegenstand des Handels ist nicht auf Nahrungs- und Genussmittel beschränkt und umfasst insbesondere auch den Handel mit Blumen und Pyrotechnik sowie Feuerwerk.