Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Förderung von Personen eines unbestimmten Personenkreises. Dieser Zweck wird dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft Spenden sammelt und die Spendengelder einsetzt, um Förderungsempfänger bei der Verwirklichung von deren beruflichen Idealvorstellungen, ihrer beruflichen "Träume", zu unterstützen. Die Unterstützung und Förderung kann materieller Art sein, indem die Gesellschaft Mittel aus zweckgebundenen Spendengeldern den zu Fördernden in bestimmtem Umfang und für eine bestimmte Zeit zuwendet; sie kann aber auch darin liegen, dass Förderungsempfänger zwecks Verwirklichung ihrer beruflichen Vorstellungen, ihrer "Träume" vom Beruf, durch berufsbildende, berufsentwickelnde Maßnahmen im weitesten Sinne wie zum Beispiel durch Mentoring oder Coaching unterstützt werden.