Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Garten- und Landschaftsbau, insbesondere die Gartengestaltung und -pflege, Pflanzungen und Plattierungen nebst allen damit zusammenhängenden Tätigkeiten sowie der damit verbundene Handel mit Waren aller Art, ausgenommen genehmigungspflichtige Geschäfte.