Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Jeder Geschäftsführer vertritt die Gesellschaft allein. Gesamtvertretungsbefugnis kann beschlossen werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Vermittlung von Pflegekräften (24-Stunden-Kraft) sowohl stunden- als auch tageweise für Menschen mit Handicap, Senioren bzw. zur Unterstützung/Entlastung der pflegenden Familienangehörigen und Menschen sowie die Durchführung aller Handlungen, Maßnahmen und Geschäfte, die mit dem vorbezeichneten Gegenstand in unmittelbaren Zusammenhang stehen.