Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung eigenen Vermögens, der An- und Verkauf von Immobilien, die Entwicklung und Vermittlung von Immobilien, Bauen auf eigenem und fremden Grund (Bauträgertätigkeiten), der Handel mit Gütern jeglicher Art außer genehmigungspflichtiger Waren, sowie die Vermietung von beweglichen Gütern