Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Für Rechtsgeschäfte zwischen der Gesellschaft und der Grundstücksgesellschaft Müller-Ketterer UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, an der die Gesellschaft als persönlich haftende
Gesellschafterin beteiligt ist, sind die Geschäftsführer von den Beschränkungen des
§ 181 BGB befreit.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an der Grundstücksgesellschaft Müller-Ketterer UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG.