Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung der Jugend- und Altenhilfe, die Erziehung, Volks- und Berufsbildung, des Wohlfahrtwesens und mildtätiges Handeln im Sinne des § 53 AO.
Weiterer Zweck der Gesellschaft ist es, Mittel für die Verwirklichung der vorgenannten gemeinnützigen und mildtätigen Zwwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften und juristischen Personen des öffentlichen Rechts zu beschaffen.
Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb von Kindertagesstätten im Kreis Steinburg.
Der Satzungszweck wird auch dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft - soweit sie die Zwecke nicht selbst verwirklicht - Mittel anderen steuerbegünstigten Körperschaften oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts mit der Auflage zuwendet, dass diese die Mittel ausschließlich und unmittelbar für einen Zweck einzusetzen haben, der einem der vorgenannten Zwecke der Gesellschaft entspricht.