Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung von Diensten und Leistungen in den Bereichen Bekanntschaftsvermittlung, Kommunikation, Betrieb und Bereitstellung von Datenbanken; Entwicklung, Angebot und Vermarktung von sozialen Netzwerken und Online-Diensten; Vermarktung und Vermittlung von Werbeleistungen und Werbeflächen; Online-Werbung; Entwicklung, Bereitstellung und Vermarktung von Software und elektronischen Publikationen; Organisation, Vermarktung und Veranstaltung von Sportveranstaltungen und sportlichen Wettbewerben; Sponsoring