Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
An- und Verkauf von Kraftfahrzeugen aller Art sowie die Vermietung im In- und Ausland, soweit er keiner besonderen Genehmigung bedarf. Pflege- und Reparaturarbeiten an Kraftfahrzeugen darüber hinaus das Handeln und Verwalten von Immobilien und Grundstücken sowie die Vermietung und Verpachtung von Immobilien und Grundstücken.