Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Gastronomiebetrieb, der Betrieb eines Eiscafés, die Entwicklung von Gastronomiekonzepten, der Handel mit Lebensmitteln und Getränken, Einrichtungsgegenständen und Zubehör für die Gastronomie sowie die Einrichtung von gastronomischen Betrieben.