Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege im Sinne von § 52 der Abgabenordnung (AO). Dieser Zweck wird verwirklicht durch Geschäfte im Rahmen der Gemeinnützigkeit und durch Spenden. Geschäfte und somit Einnahmen sollen erzielt werden durch Beratung bezüglich Sanierung und Erhalt von Denkmälern; Eintrittgelder, Führungen, Vermietung von Räumlichkeiten, Events im Kontext der denkmalgeschützten Gebäude und deren Grundstücke. Dafür können eventuell auch weitere Denkmäler gekauft werden, um diese dann auch der Förderung des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege zuzuführen.