Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
das Halten und Verwalten, der Erwerb und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen,
die Übernahme der Komplementärfunktion bei Kommanditgesellschaften,
das Erbringen von Management-, Beratungs- und Verwaltungsdienstleistungen für Beteiligungsunternehmen, für dritte Unternehmen sowie alle damit zusammenhängenden Geschäfte.