Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Erwerb, Verwaltung sowie Halten, und Veräußerung von eigenem Vermögen gleich welcher Art einschließlich aller mit diesen Tätigkeiten zusammenhängende Aktivitäten, insbesondere von jeglicher Form von Wertpapieren, Unternehmensbeteiligungen, Immobilien, Edelmetallen, Kryptowährungen, und jeglicher sonstigen Form von Wert- bzw. Vermögensgegenständen, ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte.