Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Konzeption, Umsetzung und Vertrieb von Spielen und Softwareanwendungen, insbesondere interaktive Anwendungen und Medien zur Informationsvermittlung, sowie Konzeption, Entwicklung, Produktion und Vertrieb von Hardware, insbesondere zur Unterstützung der Softwareanwendungen;
Marketing, Beratung und alle Handlungen, die geeignet erscheinen, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern