Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der alleinige Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung von Dienstleistungen jeglicher Art, insbesondere die Beratung von Investmentfonds bei der Investition in Unternehmensbeteiligungen und/oder Sachanlagen im In- und Ausland. Die Gesellschaft kann sich in diesem Zusammenhang an den Investitions-Vehikeln beteiligen und dort sämtliche Funktionen der Geschäftsführung bzw. des Sachanlagen-Managements übernehmen.