Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
das Halten und Verwalten von Beteiligungen an anderen Unternehmen jeder Rechtsform, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften, deren Unternehmensgegenstand die Verwaltung eigenen Vermögens ist, insbesondere der Erwerb, die Vermietung und Verpachtung von Wohn- und Gewerbeimmobilien nebst allen jeweils damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten.