Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Gründung, der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Unternehmensbeteiligungen an anderen Unternehmen und ggfs. die Übernahme der Geschäftsführung an diesen Unternehmen.
Ferner der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Patenten, immateriellen Wirtschaftsgütern, Immobilien, Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten auf eigene Rechnung sowie die Durchführung der damit zusammenhängenden Beratungstätigkeiten und Vermittlungsleistungen.