Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristenmit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristenmit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristenmit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Prokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem weiteren Prokuristenmit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Beteiligung an anderen Unternehmen im eigenen Namen und für eigene Rechnung, insbesondere als Komplementärin an der Ditting Dreißigste GmbH & Co. KG. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die dem Unternehmensgegenstand dienen. Sie kann zu diesem Zweck auch andere Unternehmen gründen, erwerben und sich an ihnen beteiligen, auch als alleinige Komplementärin, und Zweigniederlassungen errichten und zwar im In- und Ausland. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten jeder Art, sofern nicht eine Erlaubnis vorliegt.