Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Ein alleiniger Geschäftsführer ist immer befugt, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter abzuschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens der Gesellschaft ist es, Beteiligungen an anderen Unternehmen zu erwerben, zu halten und/oder wieder zu veräußern. Weiterer Zweck des Unternehmens ist es Immobilien zu erwerben, zu halten und/oder zu veräußern.