Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verwaltung des eigenen Vermögens sowie die Erbringung von Dienstleistungen jeglicher Art, die nicht genehmigungspflichtig sind. Erwerb, Halten und Veräußerung von Beteiligungen, jeweils im eigenen Namen, auf eigenen Rechnung und im eigegen wirtschaftlichen Interesse. Der Umfang der Veräußerungen darf die Grenzen einer vermögensverwaltenden Tätigkeit nicht übersteigen.