Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
(1) Gegenstand des Unternehmens ist der Hoch- und Innenausbau, Sanierungen auch als Generalunternehmen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäftsbereiche mit Ausnahme von den genehmigungspflichtigen Geschäften.
(2) Die Gesellschaft darf sämtliche Geschäfte betreiben, die dem Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind, und zu diesem Zweck auch Zweigniederlassungen errichten.