Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist
1) die Beratung von Unternehmen in folgenden Themen:
a) Suche und Entwicklung von Geschäftsideen,
b) Suche und Bewertung von Beteiligungsmöglichkeiten und
c) Kontaktvermittlung mit Potenziellen Kooperationspartnern,
2) Verwaltung eigenen Vermögens sowie alle mit diesen Zwecken zusammenhängenden Tätigkeiten, die nicht genehmigungs- oder erlaubsnispflichtig sind,
3) Beteiligung an anderen Unternehmen.