Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Messe- und Veranstaltungsmanagement, die Konzeption und Durchführung von Ausstellungen und Events insbesondere im Bereich der Direkten Wirtschaftskommunikation / Live Communication, die Unternehmens- und Wirtschaftsberatung, die Entwicklung neuartiger Dienstleistungskonzepte und Kundenangebote, soweit diese nicht genehmigungspflichtig sind und keiner besonderen Erlaubnis bedürfen, sowie jede damit im Zusammenhang stehende Tätigkeit.