Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe. Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb einer oder mehrerer Jugendhilfeeinrichtungen mit stationären Wohngruppen sowie teilstationären und ambulanten Angeboten für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene.