Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Projektentwicklung im Zusammenhang mit Grundstücken, Rechten an Grundstücken und Gebäuden, insbesondere der Kauf, der Verkauf, die Planung, die Bebauung und die Modernisierung; Verwaltung eigenen Vermögens einschließlich der Beteiligung (auch) an branchenfremden Unternehmen