Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Reinigung von und in Gebäuden sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, soweit diese erlaubnisfrei sind oder die erforderlichen Erlaubnisse vorliegen, die Hinzunahme von Subunternehmen und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Tätigkeiten, Elektroinstallation, insbesondere Leitungsverlegung und Montage von Verteilern, Überstromschutzeinrichtungen, Fehlerstromschutzschaltern, Leitungsschutzschaltern, Leuchten und Steckdosen sowie abschließende Messung der Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen und alle damit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten, ferner elektronische Datenverarbeitung