Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
ist die Übernahme von Hausmeistertätigkeiten, Treppenhausreinigung, Grundstückspflege und Winterdienst, soweit diese nicht nach der Handwerksordnung genehmigungspflichtig sind. Die Gesellschaft ist berechtigt, gleichartige oder ähnliche Unternehmen zu errichten, zu erwerben oder sich an an einem solchen Unternehmen zu beteiligen.