Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder
durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Verwaltung eigenen Vermögens, insbesondere Erwerb, Halten, Verwalten und Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, ferner die Übernahme der persönlichen Haftung und die Geschäftsführung in anderen Gesellschaften und die Erbringung von Verwaltungsdienstleistungen für verbundene Unternehmen.