Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Planung, Durchführung und Vermittlung von Bauvorhaben aller Art im Bereich Hoch- und Tiefbau sowie Erstellung schlüsselfertiger Wohn- und Geschäftsbauten, Durchführung von Umbauten und Altbausanierungen aller Art, sowie Handel mit Baustoffen, Lebensmitteln, Textilien, Maschinen und Fahrzeugen, Vermietung von Baumaschinen und Fahrzeugen sowie Tätigung aller Geschäfte, die diesem Unternehmensgegenstand dienen