Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird
die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermittlung von Immobilien und Finanzierungen, Vertrieb von Immobilien sowie Handel mit Waren aller Art, einschliesslich der Erbringung der damit im Zusammenhang stehenden Beratungstätigkeiten.