Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein und ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Bauleitung, Inbetriebnahme und organisatorische Abwicklung bei Kraftwerks- und Anlagebauprojekten sowie von Energieerzeugungsanlagen einschließlich technischer Planung, Engineering, Konstruktion und Dokumentation. Die Gesellschaft ist zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmerüberlassung an andere Unternehmen berechtigt