Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Anmietung, Vermietung und Verwaltung
- von unbebauten und bebauten Grundstücken,
- von Wohnungen bzw. Wohnungseigentum
- von gewerblichen Flächen bzw. Teileigentum
- Der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und nicht als Dienstleistung für Dritte.
- Entwicklung, Betrieb und Vertrieb von Software, Serviceprodukten und -leistungen, digitalen Informationsprodukten und Internetseiten im Bereich Immobilien, Altersvorsorge und Finanzen,
- Erbringung von Beratungsleistungen und Referententätigkeiten