Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erbringung von Beratungs- und Dienstleistungen in den Bereichen Finanzierung, Absatzförderung, Distributionsoptimierung, Antragsmanagement, Risikomanagement und Nachhaltigkeitsoptimierung, sowie alle damit verbundenen Aktivitäten und Tätigkeiten; das Vermitteln, Managen und Abwickeln von Aufträgen unter eigener Marke, sowie der Erwerb, das Halten, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an anderen Unternehmen im In- und Ausland, sowie von sonstigen Vermögenswerten und alle damit verbundenen Aktivitäten, sowie Tätigkeiten