Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
der Erwerb, das Halten und Verwalten von in- und ausländischen Beteiligungen und Vermögensanlagen aller Art, soweit hierfür keine Genehmigung erforderlich ist, insbesondere im Bereich von Immobilien und alle damit im Zusammenhang stehenden weltweiten Geschäfte