Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Planung und Projektierung von Immobilienanlagen, das Management zum Vertrieb von Immobilienanlagen, die Betreuung und Verwaltung von eigenen und fremden Vermögensanlagen jeder Art, die Ausübung aller erlaubnispflichtigen Geschäftstätigkeiten nach § 34 c, soweit eine Erlaubnis hier vorliegt.