Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Vermittlung von Arbeitskräften mit Aufenthalt in Deutschland, Unterstützung zur Erlangung einer Aus- und/oder Weiterbildung von Ausländern in Deutschland, Unterstützung von Fachkräfteeinwanderung, Vermittlung von ausländischen Arbeitskräften nach Deutschland, Unterstützung von im In- und Ausland befindlichen Ausländern bei Erwerb eines Studienplatzes in Deutschland. Gegenstand sind hierbei alle erforderlichen Dienstleistungen zum Erlangen der vorstehenden Zwecke.