Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Für Geschäfte zwischen der Dörphof Wind GmbH und Co. KG und der Dörphof Wind Verwaltungs GmbH ist jeder Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Erwerb und Verwaltung von Beteiligungen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und Geschäftsführung bei Gesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende geschäftsführende Gesellschafterin bei der Kommanditgesellschaft Dörphof Wind GmbH und Co. KG