Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer vorhanden, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt
werden. Geschäftsführer können ermächtigt werden, mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Fertigung von Solaranlagen, behindertengerechter Sanitäranlagen sowie Sanitäranlagen im Wellness-Bereich, für Wohnmobile und alle
artverwandten Tätigkeiten, insbesondere darüber hinaus Dach- und Falzarbeiten in Metall, die Fertigung von heizungstechnischen Anlagen sowie deren Wartung und Reparatur. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten aller Art